AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen //


Allgemeine Geschäftsbedingungen der TimeLine® Financials GmbH & Co. KG

I. Geltung der Bedingungen, Abtretungen

  1. Für unsere Leistungen und Lieferungen gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) der TimeLine® Financials GmbH & Co. KG (nachfolgend: TLF).
  2. Anderslautende AGB entfalten erst Geltung, soweit die TLF diese ausdrücklich bestätigt.
  3. Soweit anderslautende AGB nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt werden, entfalten sie keine Geltung im jeweiligen Vertragsverhältnis. Eines ausdrücklichen Widerspruchs der TLF gegen diese Bedingungen bedarf es nicht Das gilt auch für nachträgliche Änderungen und Nebenabreden.
  4. TLF ist berechtigt, sämtliche Forderungen aus Verträgen, die diese AGB einbeziehen, abzutreten. Das schließt auch die sicherungsweise Forderungsabtretung ein.

II.     Angebote und Vertragsschluss

  1. Angebote der TLF sind stets freibleibend für einen Monat, sofern im Angebot keine anderen Fristen angegeben werden. Aufträge und Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von TLF schriftlich unter Beifügung der AGB oder eines Hinweises auf die Einsehbarkeit der AGB unter Zuhilfenahme technischer Hilfsmittel bestätigt worden sind.
  2. Sämtliche den Angeboten beigefügten Zeichnungen, Fotografien, technische Spezifikationen, usw. sind unverbindlich, sofern sie von TLF nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
  3. Bei sofortiger Ausführung gelten die Rechnung oder der Lieferschein als Auftragsbestätigung. Auch in diesem Fall gelten ausschließlich die vorliegenden AGB.
  4. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behält TLF sich das Recht der Berichtigung vor.
  5. Technische und gestalterische Abweichungen vom Angebot der TLF, der Auftragsbestätigung, Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Material- und Konstruktionsänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen TLF geltend gemacht werden können.
  6. Bei der Übermittlung von Daten auf andere Weise, als durch eingeschriebenen Brief, also insbesondere durch einfache Post, Telefax oder E-Mail trägt der Kunde der TLF das Risiko der ordnungsgemäßen Übermittlung. Diese Sendungen gelten als zugegangen, wenn ihr Zugang nach dem gewöhnlichen Geschehensablauf erwartet werden kann. Als gewöhnlicher Geschehensablauf wird vereinbart, dass Briefe drei Kalendertage nach Aufgabe zur Post, Telefaxsendungen und E-Mails am auf die Absendung folgenden Kalendertag als zugegangen gelten.
  7. Die Bedienungsanleitungen und/oder Handbücher der Produkte sind in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung wesentlicher Bestandteil eines jeden Vertrages und werden mit Vertragsschluss zugänglich gemacht. Für die Zugänglichmachung ist die Übersendung eines Links zum Download ausreichend. Gleiches gilt für die auf das Produkt bezogenen Inhalte der Online-Hilfe. Bedienungsanleitungen, Handbücher und Online-Hilfe dürfen in jeder dem Stand der Technik entsprechenden lesbaren Form, insbesondere als Datei, Online-Datenbank, im Format für PC, Apple-Systeme und E-Book-Reader übergeben werden. Sollte eine Übergabe als Datei erfolgen, stellt TLF insbesondere als Link, aber auch nach Auswahl von TLF in jeder geeigneten anderen Form eine kostenlose Möglichkeit zur Verfügung, wie die Datei auf dem betroffenen System lesbar gemacht werden kann, sofern diese nicht bereits ohne Weiteres im System enthalten ist.

III.     Preise

  1. In Angeboten benannte Preise sind für einen Monat freibleibend. Nach Ablauf dieser Zeit sich ergebende Listenpreisänderungen gelten als vereinbart.
  2. Sollten sich nach Vertragsschluss wesentliche Erhöhungen von insbesondere Lieferantenpreisen, Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, Devisenwechselkursen, gesetzlich verpflichtende wesentliche Arbeitslohnerhöhungen, sowie sonstige Kostenfaktoren, wie insbesondere Energiekosten ergeben, so ist TLF berechtigt, ohne weitere Ankündigung die Vertragspreise angemessen zu erhöhen. Als wesentliche Veränderung von Kosten, Preisen und Löhnen gilt eine Erhöhung von mehr als 5 % seit der letzten Anpassung.
  3. Alle Preise verstehen sich ab Betriebssitz der TLF zuzüglich der jeweils am Auslieferungstage gültigen Mehrwertsteuer in der Bundesrepublik Deutschland. Sollte die Mehrwertsteuer im konkreten Geschäft im Auslandsverkehr anfallen, wird sie stets in Rechnungen ausgewiesen und mit berechnet.
  4. Kosten für Versendung, Versicherung, sowie evtl. einzuholende Ausfuhrgenehmigungen, sonstige behördliche Genehmigungen, sowie Reise- und Übernachtungskosten für das jeweilige Rechtsgeschäft werden zusätzlich berechnet. Für die Einholung behördlicher Genehmigungen ist TLF berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu berechnen. Ein Aufschlag von mindestens 10% auf den Einkaufspreis werden als angemessen vereinbart.
  5. Maßgebend sind die durch TLF in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.
  6. Bei Abrufbestellungen dient der bei Vertragsabschluß vereinbarte Preis als Grundlage. Bei Erhöhungen von preisbildenden Faktoren verbleibt es bei Ziff. III. 2. dieser AGB.

IV.     Versand, Gefahrübergang

  1. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden.
  2. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zur Versendung im Lager der TLF bereitgestellt worden ist.
  3. Eine Versicherung der Ware erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und zu Kosten des Kunden.
  4. Sollte eine Anlieferung durch TLF selbst vereinbart sein, so gilt als Liefer- und Leistungsort Großröhrsdorf. Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Unterganges des Vertragsgegenstandes geht mit Verlassen des Betriebshofes der TLF durch das Transportfahrzeug auf den Kunden über.
  5. Sollte die Lieferung Teil eines Gesamtwerkes sein, ist TLF berechtigt, für abgrenzbare Leistungsabschnitte Teilabnahmen zu verlangen.

V.      Liefer- und Leistungszeit

  1. Die von TLF genannten Termine sind unverbindlich, verbindliche Liefer- und Leistungszeiten werden ausdrücklich auf dem Formular Liefer- und Leistungszeit gesondert vereinbart. Die Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn bis zum Fristablauf die Ware die TLF verlassen hat.
  2. Alle Liefertermine stehen unter Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen frühestens mit dem Tage der Auftragsbestätigung der TLF, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung und verlängern sich unbeschadet unserer Rechte bei Verzug des Kunden um die Zeit, die der Kunde im Verzug ist. Dasselbe gilt auch bei Lieferantenverzug.
  3. Unmöglichkeit oder Verzug der Lieferung oder Leistung aufgrund höherer Gewalt oder von Ereignissen, die TLF die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, hat TLF auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Vielmehr wird dadurch die Frist für Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Frist hinausgeschoben werden. Bei vorgenannten Ausschlußgründen haben beide Teile das Recht, mit einer Frist von zwei Wochen ab Bekanntgabe der Behinderung vom Vertage zurückzutreten. Schadenersatzansprüche gegen die TLF bestehen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz eines Mitarbeiters oder Organs der TLF.

a. Die TLF kommt bei Warenlieferungen erst dann in Verzug, wenn der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens 2 Wochen gesetzt hat.

b. Schuldet die TLF jedoch Werkleistungen, verpflichten sich beide Parteien, eine angemessene Nachfrist, die auf die Belange beider Parteien angemessen eingeht, schriftlich zu vereinbaren. Erst nach   Ablauf dieser Frist kommt die TLF ohne weiteres in Verzug.

c. Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 v.H. für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 5 v.H. des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung oder Leistung. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen, soweit TLF den Verzug nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.

 

4. Lieferungen an Kunden bzw. Lieferziele, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegen, ergehen im Falle, dass Produkte sowohl einer zivilen, als auch einer militärischen Nutzung zugeführt werden können, sog. dual use – Produkte, unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Lieferung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Die TLF wird nach Kenntnis über den Lieferort und nach Angebotsannahme rechtzeitig die notwendigen Genehmigungen beantragen, kann aber für Bearbeitungszeiten der Behörde keine Haftung übernehmen.

 

VI.     Gewährleistung

  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs.
  2. Im Falle eines beiderseitigen Handelskaufs ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Gewährleistung, daß der Kunde die empfangene Ware unverzüglich auf Transportschäden oder Produktmängel untersucht hat und, wenn sich ein Mangel zeigt der TLF unverzüglich Anzeige macht. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muß die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels als genehmigt i.S.d. § 377 HGB. Für die Definition der Rügefrist bleibt es bei der Regelung des § 377 HGB.
  3. Zur Durchführung einer Gewährleistungsreparatur ist die reklamierte Ware mit einer Rechnungskopie an den Firmensitz der TLF einzuschicken oder anzuliefern. Vor Absendung der reklamierten Ware hat der Kunde die Obliegenheit, seine Daten so zu sichern, dass eine Systemwiederherstellung für den Fall des Datenverlustes möglich ist.
  4. Der TLF ist zunächst innerhalb angemessener Frist die Möglichkeit der Nacherfüllung zu gewähren. Diese erfolgt nach Wahl der TLF durch Nachbesserung oder Nachlieferung. TLF ist berechtigt, Nacherfüllung durch beauftragte Dritte zu verlangen.
  5. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Sollten im Rahmen der Reparaturbemühungen der TLF auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verlorengehen, so ist dieses Risiko vom Auftrageber zu tragen, es sei denn, der Schaden wurde durch die TLF vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
  6. TLF schuldet keine Gewährleistung, wenn:
  1. Mängel am Produkt auf natürlichem Verschleiß und/oder Verbrauch, unsachgemäßer Behandlung oder Lagerung, Gewalteinwirkung oder sonstigen schädlichen Einflüssen beruhen, sofern TLF an diesen Einwirkungen kein Verschulden trifft.
  2. der Vertragspartner gegen die in der Bedienungsanleitung, im Handbuch oder in der Online-Hilfe zum Produkt festgelegten Bedienungs- und Wartungsanweisungen verstoßen hat.
  3. Das Produkt durch Dritte oder mittels Teilen, die nicht von TLF geliefert oder deren Einbau vorher schriftlich authorisiert wurden, verändert wurde.
  4. Das Produkt zu anderen, als den in der Bedienungsanleitung, im Handbuch oder in der Online-Hilfe angegebenen Zwecken eingesetzt wird,
  5. Das Produkt im Widerspruch zu der Bedienungsanleitung, zum Handbuch oder zu der Online-Hilfe und/oder außerhalb der üblichen und vorhersehbaren Betriebsverhältnisse benutzt wird,
  6.  Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht vom Hersteller der Anlage freigegeben wurden oder Originalspezifikaton entsprechen,
  7. Verbrauchsmaterialen und/oder –behälter entgegen der Bedienungsanleitung, des Handbuch oder der Online-Hilfe der Anlage eingebaut wurden, es sei denn, der Einbau wurde durch TLF oder von TLF beauftragte Dritte vorgenommen.

7. Gewährleistung für Softwareprogramme wird nur insoweit übernommen, als daß diese im Sinne der Sinne der Bedienungsanleitung, im Handbuch oder in der Online-Hilfe grundsätzlich brauchbar ist und auch benutzt wird. Für Schäden, die durch fehlerhafte Software entstehen, haftet die TLF nur, sofern diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der TLF verursacht worden sind.

8. Scheitert der mehrfache Nachbesserungsversuch, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu.

9. Sämtliche Ansprüche, die sich gegen die TLF richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltendgemacht werden.

10. Vorstehende Haftungseinschränkungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gelten unter der Maßgabe der Ziff. VII. dieser AGB. Die gesetzlichen Beweislastregeln bleiben unberührt.

11. Ein Recht auf die Herausgabe von Quelltexten, Programmiercodes und/oder dekompilierten Programmen oder Programmteilen besteht in keinem Falle.

 

VII.      Haftung

  1. Maßstab für jede Haftung ist die Sorgfalt, die TLF in eigenen Angelegenheiten pflegt.
  2. TLF haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden sind.
  3. Die Haftung ist beschränkt auf den unmittelbaren Schaden. Ausgeschlossen ist die Haftung für Mangelfolgeschäden, sowie für sog. Weiterfresserschäden.
  4. Weiter ist die Haftung beschränkt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden.
  5. TLF haftet im Falle der Unmöglichkeit der Leistung durch höhere Gewalt überhaupt nicht, im Falle der Unmöglichkeit der Leistung, ohne dass höhere Gewalt vorliegt nach den Maßstäben dieser Regelung. Höhere Gewalt liegt dann vor, wenn ein von außen kommendes, trotz Sorgfalt vernünftigerweise nicht vorhersehbares und unabwendbares Ereignis eintritt. Als Höhere Gewalt gilt insbesondere der Wegfall von Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Leistungserfüllung, die außerhalb des Verantwortungsbereiches der TLF liegen, wie insbesondere das Ende des Softwaresupports für Betriebs- und Systemprogramme, Programmiersprachen, sowie Betriebssysteme.
  6. Der vorstehende Haftungsmaßstab soll auch für den Fall eines Verschuldens bei Vertragsverhandlungen gelten.
  7. Die gesetzlichen Vorschriften der Produzentenhaftung gegenüber Verbrauchern, sowie gegenüber natürlichen Personen bleiben unberührt.
  8. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sowie für Schäden an Leben Körper oder Gesundheit. Vorstehende Haftungsvorschriften lassen die gesetzliche Regelung der Beweislast unberührt.

VIII.      Reparaturen

  1. Reparaturen an Produkten werden ausschließlich durch TLF oder durch von TLF schriftlich authorisierte Dritte auf Anweisung von TLF im Einzelfall vorgenommen.
  2. Reparaturen außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung für das Produkt erfolgen mit einer Gewährleistungsfrist von 12 Monaten.
  3. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, am Produkt selbst Reparaturen von Defekten vorzunehmen. Sollte der Vertragspartner Reparaturen selbst vornehmen, erlöschen alle Gewährleistungsrechte am Produkt.

IX.      Embargoklausel

  1. Sollte eine Genehmigung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle versagt werden, so steht den Parteien ein Rücktrittsrecht vom Vertrage zu. Dieses Rücktrittsrecht ist schriftlich innerhalb eines Monats nach Bestandskraft des ablehnenden Bescheides auszuüben.
  2. TLF steht nach Rücktritt wegen der Verweigerung von Ausfuhrgenehmigungen der volle Vertragspreis zu. Von diesem vollen Vertragspreis sind ersparte Aufwendungen, sowie anderweitiger Erwerb abzusetzen.
  3. TLF hat das Recht, den vorstehenden Betrag auf 66% des Vertragspreises zu pauschalieren. Dem Vertragspartner bleibt es gestattet, einen höheren oder niedrigeren Schaden nachzuweisen.
  4. Gleiches gilt, wenn nach Vertragsabschluss, jedoch vor Lieferung ein allgemeines Ausfuhrverbot für den Vertragsgegenstand erlassen wird.

X.      Zahlungsbedingungen

  1. Zahlungen werden fällig sofort mit Zugang der Rechnung. Verzug tritt gesetzlich 30 Tage nach Rechnungstellung ein, § 286 Abs. 3 BGB.
  2. Abweichende Zahlungsziele sind schriftlich zu vereinbaren und bedürfen der schriftlichen Bestätigung der TLF.
  3. Alle Preise der TLF gelten ab Werk. Kosten für Versendung, Versicherung, sowie evtl. einzuholende Ausfuhrgenehmigungen, sonstige behördliche Genehmigungen, sowie Reise- und Übernachtungskosten für das jeweilige Rechtsgeschäft werden zusätzlich berechnet. Für die Einholung behördlicher Genehmigungen ist TLF berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu berechnen.
  4. Alle Preise der TLF verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer in der Bundesrepublik Deutschland. Sollte die Mehrwertsteuer im konkreten Geschäft im Auslandsverkehr anfallen, wird sie stets in Rechnungen ausgewiesen und mit berechnet.

XI.   Eigentumsvorbehalt

  1. Der Vertragsgegenstand bleibt bis zu seiner vollständigen Bezahlung Eigentum der TLF.
  2. Dem Vertragspartner ist im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes widerruflich die Weiterveräußerung des Liefergegenstandes gestattet, nicht aber dessen Verpfändung oder Sicherungsübereignung. Zur Sicherung der Ansprüche der TLF tritt der Vertragspartner seine Forderungen aus einem Weiterverkauf bis zur Höhe der jeweiligen Kaufpreisforderung an die TLF ab. TLF nimmt diese Abtretung an.
  3. Vorstehendes gilt nicht für von TLF gelieferte Software. Die Weiterveräußerung von Software ist dem Vertragspartner nicht gestattet.
  4. Der Vertragspartner hat Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in den Vertragsgegenstand der TLF unverzüglich, spätestens jedoch drei Kalendertage nach Kenntnis über die Maßnahme schriftlich anzuzeigen.

XII.      Datenschutz

  1. Sowohl TLF, als auch der jeweilige Vertragspartner werden Stillschweigen über Vertragsverhandlungen, Vertragsschlüsse, Konditionen von Angeboten, sowie technische Spezifikationen der Vertragsgegenstände, sowie sämtliche bei Gelegenheit von Vertragsverhandlungen bekannt werdenden Informationen über nicht mit dem Vertragsgegenstand zusammenhängende Projekte der TLF und des Kunden halten. Gleiches gilt für sämtliche Informationen über wirtschaftliche, persönliche und geschäftliche Zusammenhänge, in denen TLF und der jeweilige Kunde steht.
  2. Vorstehende Verpflichtung gilt nicht, wenn dieser gesetzliche Offenbarungspflichten entgegenstehen und insbesondere für Ausfuhr, sowie Handel behördliche Genehmigungen eingeholt werden müssen.
  3. TLF und der Vertragspartner haben das Recht, personenbezogene Daten des jeweiligen Vertragspartners zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und vorrätig zu halten.

XIII.        Gewerbliche Schutzrechte

  1. TLF wird auf bestehende gewerbliche Schutzrechte nicht hinweisen.
  2. Gleichwohl stehen alle gewerblichen Schutzrechte, insbesondere Patente, Gebrauchsmuster, Designs und Urheberrechte der TLF zu.
  3. In der Veräußerung des Produktes liegt keine Übertragung irgendwelcher gewerblichen Schutzrechte. Ausschließlich das Nutzungsrecht am übereigneten Produkt, nicht jedoch Vervielfältigungsrechte an Produkt und/oder im Produkt enthaltener Software, geht über.

XIV.        Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für Leistungen aus dem jeweiligen Rechtsverhältnis ist 01900 Großröhrsdorf.
  2. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis ist bei Streitwerten unter EUR 5.000,00 das Amtsgericht Kamenz, andernfalls das Landgericht Bautzen.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des internationalen Privatrechts der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere der CISG.

XV.       Schlussbestimmungen

  1. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für diese Schriftformklausel.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommende Regelung zu ersetzen. Gleiches gilt für Lücken im Vertrage und in diesen AGB.

Großröhrsdorf, 01.09.2017

 

 

 

Schulungen und Seminare


1. Anmeldung und Teilnahme

  1. Die Teilnahme an den Lehrgängen ist für jedermann möglich.
  2. Die Anmeldung erfolgt auf der Webseite über das Kundenportal. Sofern bei Abschlussprüfungen bestimmte Zugangs-, Leistungs- oder Tätigkeitsvoraussetzungen vorgeschrieben sind, ist die Erfüllung durch den Teilnehmer Voraussetzung für die Teilnahme an den entsprechenden Seminaren.
  3. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Dozenten und Schulungsraum. Die Schulungen finden in der Regel in den Räumlichkeiten der TimeLine Financials GmbH & Co.KG statt. Hiervon kann im Einzelfall abgewichen werden.

2. Beginn und Dauer

  1. Beginn und Dauer der Lehrgänge, Unterrichtszeiten und –orte sind dem Seminarprogramm zu entnehmen.
  2. Änderungen des Programms bleiben vorbehalten.

3.  Zahlungsbedingungen/Rücktritt/Kündigung

  1. Die gesamte Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
  2. Die Seminargebühr beinhaltet, soweit nicht anders angegeben, neben der Durchführung der Veranstaltung Pausengetränke und Verpflegung. Weitere Kosten, insbesondere für Anreise, Unterbringung usw. sind nicht enthalten.
  3. Für Teilnehmer aus dem gleichen Unternehmen werden entsprechend folgende Rabatte gewährt:    1. Teilnehmer = ohne Rabatt,  Jeder weitere Teilnehmer = 10% Rabatt
  4. Die Verpflichtung zur Zahlung der Seminargebühr besteht auch dann, wenn die Veranstaltung nicht oder nur teilweise besucht wird.
  5. Der Vertrag über die Buchung des Seminars wird mit Zusendung der verbindlichen Anmeldebestätigung durch die TimeLine Financials GmbH & Co.KG unwiderruflich.
  6. Stornierungen der Teilnahme sind, soweit nicht anders auf der Einladung angegeben, bis 14 Tage vor dem Seminartag kostenfrei möglich, eine spätere Stornierung ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
  7. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Diese hat schriftlich per E-Mail oder Brief zu erfolgen.
  8. Eine Kündigung nach Seminarbeginn ist ausgeschlossen.
  9. Eine Umbuchung des Seminars ist jederzeit möglich.
  10. Bei Buchungen über unseren Partner Digistore24.com gelten deren AGB's.

4. Nichtdurchführung / Ersatzteilnehmer

  1. Liegen für eine Schulung bis 1 Woche vor Beginn nicht genügend Anmeldungen vor oder ist es der TimeLine Financials GmbH & Co.KG aus nicht zu vertretenden Umständen eine programmgemäße Durchführung nicht möglich, so ist die TimeLine Financials GmbH & Co.KG zur Durchführung des Seminars nicht verpflichtet.
  2. Sollte der Teilnehmer unerwarteter Weise nicht am Seminar teilnehmen können, hat er/sie jederzeit die kostenlose Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer zu benennen.

5. Personenbezogene Daten

  1. Der Teilnehmer erklärt sich mit der elektronischen Speicherung seiner Daten einverstanden.
  2. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.

6. Haftung

  1. Bei Unfällen wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet.
  2. Bei Diebstahl oder Verlust von eingebrachten Gegenständen ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

7. Seminarunterlagen

  1. Die zur Verfügung gestellten Seminarunterlagen und während des Seminars vom Referenten erstellen Materialien (Texte, Daten, Charts, Lichtbilder, etc.) unterliegen in der Regel dem Urheberrechtsschutz.
  2. Sämtliche Unterlagen sind ausschließlich zur persönlichen Verwendung bestimmt.
  3. Weitergehende Nutzungsrechtseinräumungen sind nicht intendiert und können nur aufgrund einer gesonderten ausdrücklichen Vereinbarung hierzu eingeräumt werden.
  4. Jegliche Vervielfältigung, Nachdruck oder Übersetzung und sonstige Bearbeitung – auch soweit dies nur Teile der Unterlagen betrifft – soweit die Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung durch die TimeLine Financials GmbH & Co.KG sind nicht gestattet.

Bretnig, Hauswalde 18.02.2013