Sie sind hier: DE / AGBs
    

>Allgemeine Geschäftsbedingungen //

 1. Geltung der Bedingungen

  1. Für unsere Leistungen und Lieferungen gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen. Wird ein Auftrag unter Abweichnung von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten im übrigen ebenfalls ausschließlich nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen. Widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit.
  2. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsbedingungen abzutreten.
  3. Alle von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für nachträgliche Änderungen und Nebenabreden.

2. Angebote und Vertragsabschluß

  1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Aufträge und Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
  2. Bei sofortiger Ausführung gelten die Rechnung oder der Lieferschein als Auftragsbestätigung. Auch  in diesem Fall gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  3. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor.
  4. Technische und gestalterische Abweichungen von unserem Angebot, der Auftragsbestätigung, Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-,  Material- und Konstruktionsänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen uns geltend gemacht werden können.

3. Preise

  1. Alle Preise verstehen sich ab Bretnig zuzüglich Verpackung, Transport und Versicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer.
  2. Soweit nicht anders vereinbart, ist die TimeLine® Financials GmbH 7 Tage an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise gebunden. Maßgebend sind die durch uns in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.
  3. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbeschaffung usw. berechtigen die TimeLine® Financials GmbH zu einer entsprechenden Preisanpassung.
  4. Bei Abrufbestellungen dient der bei Vertragsabschluß vereinbarte Preis als Grundlage.

4. Versand, Gefahrenübergang

  1. Der Versand erfolgt nach unserer Wahl auf Gefahr des Kunden.
  2. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zur Versendung in unserem Lager bereitgestellt worden ist.
  3. Eine Versicherung der Ware erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und zu Kosten des Kunden.

5.  Liefer- und Leistungszeit

  1. Die von uns genannten Termine sind unverbindlich, verbindliche Liefer- und Leistungszeiten werden ausdrücklich auf unserem Formular Liefer- und Leistungszeit gesondert vereinbart. Die Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn bis Ende derselben die Ware die TimeLine® Financials GmbH verlassen hat.
  2. Alle Liefertermine stehen unter Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung und verlängern sich unbeschadet unserer Rechte bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist. Dasselbe gilt auch bei Lieferantenverzug.
  3. Unmöglichkeit oder Verzug der Lieferung oder Leistung aufgrund höherer Gewalt oder von Ereignissen , die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Vielmehr darf dadurch die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Frist hinausgeschoben werden. Ebenso besteht das Recht, von dem noch nicht erfüllten Vertragsteil ganz oder teilweise zurückzutreten.
  4. Die TimeLine® Financials GmbH kommt erst dann in Verzug, wenn der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens 2 Monaten gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0.5 v.H. für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 v.H. des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung oder Leistung. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzanspruch, sind ausgeschlossen.

6.  Gewährleistung und Haftung

  1. Die Gewährleistung beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Gewährleistung ist, daß der Kunde die empfangene Ware unverzüglich auf Transportschäden oder Produktmängel untersucht hat und, wenn sich ein Mangel zeigt der TimeLine® Financials GmbH unverzüglich Anzeige macht. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muß die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels als genehmigt § 377 HGB.
  2. Zur Durchführung einer Gewährleistungsreparatur ist die reklamierte Ware mit einer Rechnungskopie einzuschicken oder anzuliefern. Die Ware muß frei in der TimeLine® Financials GmbH eintreffen. Wird die TimeLine® Financials GmbH zur Durchführung von Gewährleistungen aufgefordert,  die notwendigen Arbeiten vor Ort beim Kunden durchzuführen, so ist der An- und Abfahrtaufwand entsprechend den derzeit gültigen Sätzen vom Kunden zu tragen.
  3. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Sollten im Rahmen unserer Reparaturbemühungen auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verlorengehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen.
  4. Werden Betriebs- oder Wartungshinweise nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.
  5. Gewährleistung für Softwareprogramme wird nur insoweit übernommen, als das diese im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist. Für Schäden die durch fehlerhafte Software entstehen, haftet die TimeLine® Financials GmbH nicht.
  6. Scheitert der mehrfache Nachbesserungswunsch, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu.
  7. Die TimeLine® Financials GmbH ist zur Gewährleistung nur dann verpflichtet, wenn der Kunde seinerseits die Vertragsbedingungen erfüllt hat.
  8. Sämtliche Ansprüche, die sich gegen die TimeLine® Financials GmbH richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.

7.  Zahlungsbedingungen

  1. Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung in Bar oder an die von der TimeLine® Financials GmbH angegebene Bankverbindung zu leisten.
  2. Skontoabzüge können nur dann vorgenommen werden, wenn entsprechende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der TimeLine® Financials GmbH getroffen worden sind.

8.  Eigentumsvorbehalt

  1. Die TimeLine® Financials GmbH behält sich das Eigentum an allen Lieferungen bis zum Ausgleich aller offenen Forderungen vor. Davon betroffen sind auch Lieferungen, die bereits als bezahlt gelten.

9. Auftragsabwicklung

  1. Die bei der Bearbeitung der Bestellung erhaltenen Daten werden in Datenverarbeitungsanlagen erfaßt und weiterverarbeitet.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist Bretnig.
  2. Gerichtsstand ist das für Bretnig zuständige Gericht.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepuplik Deutschland.

11. Schlußbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TimeLine® Financials GmbH nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann auszulegen bzw. zu ergänzen, daß der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gleiche gilt auch für eventuelle Lücken.

Bretnig, 16.07.1997